Darüber hinaus setzen wir uns für die Streichung von § 4 AsylbLG ein und für an medizinischen Indikationen ausgerichtete Krankenversorgung aller Asylsuchenden, Flüchtlinge, Geduldeten und Papierlosen durch Integration in gesetzliche Krankenkassen – denn ausreichende Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht.
Wir fordern die Einbindung aller Asylsuchenden gemäß § 27 und § 264 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V in die Gesetzliche Krankenversicherung anstelle von §§ 4 und 6 AsylbLG. Sie gewährleistet eine praktikable, bürokratiearme Umsetzung durch bereits existierende Strukturen und schafft ein einheitliches, menschenrechtskonformes System der Gesundheitsversorgung ohne Diskriminierungen.
Siehe auch: http://stopasylblg.de (Stand: 07/2016)